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Hier haben wir die häufigsten Fragen & Antworten zusammengestellt:
| Antwort: Einige Fluggesellschaften bieten Ihnen an bereits am Vorabend einzuchecken und Ihren Sitzplatz schon zureservieren. Auch beim Vorabend-Check-Inn kann es sein, dass Ihr Reisegepäck vor dem Eincheck-Vorgang luftsicherheitsüberprüft wird. Vergessen Sie auch nicht Ihr Flugticket, den Reisepass oder Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Visum zum Vorabend-Check-Inn mitzubringen. Denken Sie daran, dass alle Mitreisenden für den Check-In anwesend sein müssen. Gerne prüfen wir für Sie ob die gebuchte Fluggesellschaft für Ihr Reiseziel am gebuchten Abflugort einen Vorabend-Check-Inn anbietet. |
| Antwort: Sitzplatzreservierungen sind Sonderleistungen, die von vielen Airlines angeboten wird. Hier finden Sie einen Überblick. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei uns im Büro.
Stand: Januar 2010. Änderungen vorbehalten. |
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| Antwort: Rail & Fly ist eine Sonderleistungen, die von vielen Airlines angeboten wird. Hier finden Sie einen Überblick. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei uns im Büro.
Stand: Januar 2012. Änderungen vorbehalten. |
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| Antwort: Bitte begeben Sie sich spätestens 2 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter. Bei Flügen nach Amerika oder Israel wird empfohlen mindestens 3 Stunden vor Abflug am Schalter zu sein, wegen den erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Viele Airlines bieten mittlerweile auch Vorab Online-Check-in an. Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite der jeweiligen Airline oder bei uns im Büro. Passagiere die zu spät (nach Ablauf der Meldeschlusszeit ca. 45 Minuten vor Abreise) am Schalter eintreffen, können nicht mehr einchecken und verlieren ihren Anspruch auf die Beförderung bzw. Umbuchung oder Erstattung Ihres Fluges. |
| Antwort: Tauchlampen müssen im Handgepäck befördert werden und Akku und Brenner müssen getrennt transportiert werden. Es ist max. 1 Tauchlampe pro Person erlaubt und die Beförderung ist in der Regel anmeldepflichtig. |
| Antwort: Die Mitnahme von Tauchgepäck ist bei vielen Airlines nur noch gegen Aufpreis und vorheriger Anmeldung möglich. Auch ist die Anzahl von Tauchgepäck das mitgenommen wird begrenzt und die Airlines behalten sich vor die Mitnahme von Tauchgepäck zu verweigern. Die folgende Liste gibt einen kurzen Überblick über die Sportgepäckbestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei uns im Büro.
Stand: Januar 2013. Änderungen vorbehalten. |
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| Antwort: Hier können Sie die Liste downloaden mit den Airlines, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist: |
| Antwort: Eine Namensänderung ist möglich. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Aufwendungen - mindestens jedoch in Höhe von € 50,00 - zu erheben. Sollten allerdings schon Flugticktes für Linienflüge ausgestellt sein, ist eine Namensänderung nicht ohne weiteres möglich, weil dann das Flugticket komplett storniert und ein neues Ticket ausgestellt werden muss. Hierdurch entstehen in der Regel weit aus höhere Kosten. Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung wenn eine Namensänderung vorliegt. |
| Antwort: Eine Umbuchung ist abhängig von der gebuchten Reise möglich. Wir sind berechtigt, ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe der Aufwendungen, mindestens jedoch in Höhe von € 50,00, zu erheben. Dies gilt nur, soweit eine Umbuchung überhaupt möglich ist und nicht einen Reiserücktritt mit Neuanmeldung für eine andere Reise darstellt. Insbesondere bei gebuchten Linienflügen bei denen Flugtickets schon ausgestellt wurden, ist eine Umbuchung nicht ohne weiteres möglich. Bitte setzen Sie sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung wenn Sie eine Reiseleistung umbuchen möchten. |
| Antwort: Inhaber der Extra Divers Memberkarte erhalten bei Buchung 3% Rabatt auf alle Reisen / Tauchpakete. |
| Antwort: Zur Absicherung der Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung bzw. Rechnung übersandt. |
| Antwort: Nicht alle Tarife sind geeignet, um Meilen zu sammeln. Viele Fluggesellschaften bieten jedoch oft gegen Aufpreis die Buchung in meilenfähige Klassen an. Gerne überprüfen wir für Sie, ob die gebuchten Flüge Meilen fähig sind. Sollten Sie in jedem Falle Meilen sammeln wollen, bitten wir uns dies mitzuteilen bevor wir für Sie die Reservierung der Flüge vornehmen, um die Kompatibilität Ihres Tarifs mit dem Sammeln von Meilen zu garantieren. |
| Antwort: Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. |
| Antwort: Mit Erhalt der Rechung / Bestätigung sind 20 % des Reisepreises fällig zzgl. der gebuchten Reiseversicherung. Bei Tauchsafaris, Gruppenreisen und individuell ausgearbeiteten Reiseprogrammen können abweichende Regelungen gelten. Diese teilen wir ggfl. im Angebot oder auf Anfrage gerne mit. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Abreise fällig. Hierzu erhalten Sie keine gesonderte Aufforderung |
| Antwort: Einfach unser Buchungsformular ausfüllen und per eMail, Fax oder Post zurücksenden. Alterativ können Sie per eMail Ihre Reisedaten lt. Angebot, Rechnungsanschrift und die Namen der Teilnehmer mitteilen. Sie erhalten dann in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung von uns. |
| Antwort: Dies ist abhängig vom gewählten Reiseziel. In einige Zielen wird bereits ab 6 Personen ein Rabatt gewährt, in den meisten anderen erst bei mehr als 10 Teilnehmern. Bitte teilen Sie uns das gewünschte Reiseziel und die Gruppengröße mit. Sie erhalten dann umgehend die Information, ab wieviel Teilnehmern Sie als Gruppe gelten. |
| Antwort: Wir gewähren Gruppenrabatte, diese sind abhängig vom gewählten Reiseziel und der Gruppengröße. Gerne senden wir Ihnen Ihr individuelles Gruppenangebot, bitte teilen Sie uns dafür das gewünschte Reiseziel und die Gruppengröße mit. |
| Antwort: Fliegen ist schnell, komfortabel und häufig die einzige realistische Möglichkeit attraktive Tauchreiseziele zu erreichen. Dafür ist es gerade für begeisterte Taucher schwer auf einen Flug zu verzichten. Andererseits belastet Fliegen mehr als jede andere Fortbewegungsart das Klima durch einen enormen CO2-Ausstoß. Als Taucher und Naturfreund liegt es an uns Verantwortung für die Folgen zu übernehmen. Mit einem Spendenbeitrag an die Firma atmosfair können Sie weltweite Klimaprojekte unterstützen mit deren Hilfe an anderer Stelle Klimagase vermieden werden können. Als gemeinnützige Organisation (gGmbH) stellt atmosfair allen klimabewusst Fliegenden für diese Spenden Zuwendungsbescheinigungen zur Einreichung beim Finanzamt aus. Zusätzlich erhält man ein Zertifikat über die eingesparten Emissionen. |
| Antwort: Passagiere zahlen freiwillig für die von Ihnen verursachten Klimagase. Das Geld wird zum Beispiel in Solar-, Wasserkraft-, Biomasse- oder Energiesparprojekte investiert, um dort eine Menge Treibhausgase einzusparen, die eine vergleichbare Klimawirkung haben wie die Emissionen aus dem Flugzeug. Finanziert werden Projekte in Entwicklungsländern. Ihr Geld trägt dazu bei, diese Projekte zu ermöglichen. Mit Ihrem atmosfair-Beitrag werden Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern finanziert, weil dort am effektivsten Klimagase eingespart werden. So werden in Rios Uni jetzt Abfälle in Strom verwandelt - und in Indien freuen sich Großküchen über saubere Solarenergie. Die Projekte ersparen der Atmosphäre nicht nur Tausende von Tonnen Kohlendioxid, sie schaffen auch noch Arbeitsplätze. Durch seriöse Kontrollmechanismen (TÜV) und detaillierte Information bei Emissionsberechnung und Mittelverwendung wird garantiert, dass Ihr Geld im Projekt ankommt und tatsächlich Emissionen einspart. |
| Antwort: Eine Reiserücktrittsversicherung / Pakete mit Reiserücktrittsversicherung und der RRV-Topschutz muss sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. Bei Reiseversicherungspaketen ohne Reiserücktrittsversicherung (RundumSorglos-Schutz ohne Reiserücktrittsversicherung) ist der Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.
Jahresversicherung: Der Abschluss sollte am besten bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt erfolgen. Den Versicherungsschutz genießen Sie nur ab Buchungszeitpunkt! Beispiel: Sie buchen am 1. März eine Reise – der planmäßige Beginn der Reise ist am 1. Mai. Sie stellen die Police erst für den 1. Mai aus, d.h. Versicherungsschutz des gesamten Paketes beginnt ab dem 1. Mai, 12 Uhr. Sie haben zwischenzeitlich einen Versicherungsfall und treten am 20. April von der Reise zurück. In diesem Fall sind Sie nicht versichert, da die Police erst ab 1. Mai gilt – tragen Sie die Stornokosten selbst.
Zum Zeitpunkt des Abschlußes darf kein Schadensfall vorliegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei uns im Büro. |
| Antwort: Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, sofern: a) die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird, b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war, c) die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und d) der versicherten Person die planmäßige Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar ist. 2. Versicherte Ereignisse sind a) Tod; b) schwere Unfallverletzung; c) unerwartete schwere Erkrankung; d) Schwangerschaft; e) Impfunverträglichkeit; f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken; g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person zur Schadensfeststellung erforderlich ist; h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber; i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war; j) Schulprüfungen, die abgelegt werden müssen, um eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen (sog. Nachprüfung), sofern der Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll. 3. Risikopersonen sind a) die Angehörigen der versicherten Person; b) Betreuungspersonen; c) die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles 1. Um eine Leistung zu erhalten, ist die versicherte Person verpflichtet, nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. 2. Die versicherte Person hat folgende Unterlagen bei der Versicherung einzureichen: a) Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen sowie ggf. eine Stornokosten- Rechnung und eine Rechnung über Vermittlungsentgelte einschließlich des Zahlungsnachweises; b) bei schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit sowie Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken ein ärztliches Attest, bei psychischer Erkrankung ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie; c) bei Tod eine Sterbeurkunde; d) bei Schaden am Eigentum geeignete Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll); e) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers; f) bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit und eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages als Nachweis für das neue Arbeitsverhältnis; g) bei einer Nachprüfung eine Bestätigung der Schule; h) im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung, eines Mietwagens, eines Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei Bootscharter eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objekts. 3. Die versicherte Person ist zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf Verlangen der Versicherung außerdem verpflichtet, a) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest einzureichen; b) der Versicherung das Recht einzuräumen, die Frage der Reiseunfähigkeit infolge einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schweren Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen; c) sich durch einen von der Versicherung beauftragten Vertrauensarzt untersuchen zu lassen. 4. Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist die Versicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist die Versicherung berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht. Die Versicherung bleibt insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung der Versicherung gehabt hat, es sei denn, dass die versicherte Person arglistig gehandelt hat. Ergänzende Klauseln zu den Versicherungsbedingungen der Reiserücktritts-Versicherung gültig bis 31.12.2009 Klausel 1 Kurzarbeit 1. Die ERV erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, sofern a) die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen wird und b) sich der regelmäßige monatliche Brutto-Vergütungsanspruch dieser Person aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % je Monat verringert. 2. Obliegenheiten a) Um eine Leistung gemäß Ziffer 1 zu erhalten, ist die versicherte Person verpflichtet, nach Einritt des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. b) Die versicherte Person hat folgende Unterlagen bei der ERV einzureichen: - Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen, sowie eine Stornokosten-Rechnung und eine Rechnung über Vermittlungsentgelte einschließlich des Zahlungsnachweises - eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Dauer der Kurzarbeit und über das Maß der Verminderung des Vergütungsanspruchs - im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung, eines Mietwagens, eines Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei Bootscharter eine Bestätigung des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objekts. c) Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist die ERV von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist die ERV berechtigt ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht. Die ERV bleibt insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung der ERV gehabt hat, es sei denn, dass die versicherte Person arglistig gehandelt hat. 3. Selbstbeteiligung Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt die von der versicherten Person zu tragende Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,– je Person. Klausel 2 Restreisepreiserstattung 1. Die ERV erstattet alternativ zu den Stornokosten den Restreisepreis bis zur Höhe der zum Zeitpunkt des Eintritts des versicherten Ereignisses vertraglich geschuldeten Stornokosten, sofern a) die versicherte Person oder eine Risikoperson den Arbeitsplatz aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers verliert und b) bei Buchung der versicherten Reise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war. 2. Restreisepreis ist der zum Zeitpunkt des Eintritts des versicherten Ereignisses in Rechung gestellte Gesamtreisepreis der gebuchten und versicherten Reise abzüglich geschuldeter oder geleisteter Anzahlung. 3. Obliegenheiten a) Die versicherte Person hat folgende Unterlagen bei der ERV einzureichen: – Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen und eine Rechnung über Vermittlungsentgelte einschließlich des Zahlungsnachweises – das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers. b) Wird eine dieser Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist die ERV von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist die ERV berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der gversicherten Person entspricht. Die ERV bleibt insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung der ERV gehabt hat, es sei denn, dass die gversicherte Person arglistig gehandelt hat. 4. Ergänzende Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das Arbeitsverhältnis, welches betriebsbedingt gekündigt wurde, zwischen Ehe- bzw. Lebenspartnern oder zwischen Angehörigen ersten Grades besteht. 5. Selbstbeteiligung Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt die von der versicherten Person zu tragende Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch € 25,– je Person. Hinweis: Bitte klären Sie vorab mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, ob die gebuchte Reise angetreten werden darf! Sollten Sie Ihre Reise stornieren müssen setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Von uns erhalten Sie dann alle weiteren notwendigen Papiere.
Stand: Januar 2009. Änderungen vorbehalten. |
| Antwort: Das Rundum Sorglos Paket der EUROPÄISCHEN beinhaltet folgende Versicherungsleistungen:
Reiserücktritts-Versicherung Erstattung u. a. der Stornokosten Ihrer Reise inklusive Buchungsgebühren des Reisebüros. Reiseabbruch-Versicherung Die EUROPÄISCHE erstattet u. a. die Mehrkosten der Rückreise und ersetzt nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen. Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe Die EUROPÄISCHE übernimmt u. a. die anfallenden Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, organisieren Krankenrücktransporte, den Versand von Medikamenten und die Rückholung von Kindern. Die EUROPÄISCHE übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird. RundumSorglos-Service Die EUROPÄISCHE wird u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten oder bei Umbuchungen. Reisegepäck-Versicherung Die EUROPÄISCHE ersetzt u. a. den Zeitwert Ihres Reisegepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen. Verspätungs-Schutz DIe EUROPÄISCHE ersetzt u. a. die Ihnen entstandenen Mehrkosten der Hinreise, wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels Ihren Flieger verpassen. Selbstbehalt Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2007). |
| Antwort: Allgemeine Bestimmungen der Europäischen Reiseversicherung (ERV) Artikel 1 Versicherte Reise 1. Versicherungsschutz besteht für beliebig viele Reisen, die innerhalb des versicherten Zeitraums stattfinden. Im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung (Teil A) ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass die Reisen während des versicherten Zeitraums gebucht wurden. Für Reisen, die vor dem versicherten Zeitraum gebucht wurden, besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. 2. Versicherungsschutz besteht je versicherter Reise für maximal 45 Tage. Bei einer längeren Reisedauer besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage der Reise. 3. Als Reise im Sinne dieser Versicherungsbedingungen gelten alle Reisen (weltweit), innerhalb der Bundesrepublik Deutschland jedoch nur solche, bei denen die Entfernung zwischen dem Wohnort bzw. der Arbeitsstätte der versicherten Person und dem Zielort mehr als 50 km beträgt. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte der versicherten Person gelten nicht als Reise. Artikel 2 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 1. Der Versicherungsschutz a) beginnt in der Reiserücktritts-Versicherung mit Buchung der Reise, frühestens mit vereinbartem Vertragsbeginn, und endet mit dem Antritt der Reise, spätestens mit vereinbartem Vertragsende. Für den Verspätungsschutz während der Hinreise (Teil A § 5) endet der Versicherungsschutz mit Ende der Hinreise; b) beginnt in den übrigen Versicherungssparten mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens mit dem Antritt der Reise, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beendigung der versicherten Reise; c) verlängert sich darüber bzw. über die in Artikel 1 Nr. 2 genannte Reisezeit hinaus, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat. 2. Endet das Versicherungsjahr a) vor Antritt der versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz in der Reiserücktritts- Versicherung nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt ist oder nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Höchstversicherungsdauer neu abgeschlossen wurde; b) während einer versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt ist oder nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Höchstversicherungsdauer neu abgeschlossen wurde. Artikel 3 Laufzeit / Kündigung 1. Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf durch eine Vertragspartei gekündigt wird. 2. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können der Versicherungsnehmer und die ERV den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist nur binnen eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres, kündigen. Die ERV kann mit einer Frist von einem Monat, frühestens jedoch zum Ende der versicherten Reise, kündigen. Weitere Versicherungsbedingungen Stand: Januar 2009. Änderungen vorbehalten. |
| Antwort: Wir bieten in der Regel zwei verschiedene Versicherungsleistungen an.
Reiserücktrittskostenversicherung: Mit Selbstbehalt: Bei Stornierung der Reise aus berechtigten Gründen müssen Sie 20% der anfallenden Stornokosten übernehmen.Ohne Selbstbehalt: Bei Stornierung der Reise aus berechtigten Gründen haben Sie außer der Versicherung keine weiteren Kosten.
Buchbar auch als Jahresversicherung. Dies ist interessant wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen. Bei Buchungen von Paket Veranstaltern sogenannte "X" Veranstalter dürfen nur Versicherungen mit Selbstbehalt ausgestellt werden. Komplettschutzpaket: In diesem Paket ist die Reiserücktrittskostenversicherung, eine Gepäck Versicherung und eine Krankenversicherung mit Dekokammer und Krankenrücktransport inklusive. Das Paket ist sowohl mit Selbstbehalt als auch ohne Selbstbehalt buchbar. Stand: Januar 2009. Änderungen vorbehalten. |
| Antwort: In der Regel werden nicht abgetauchte Tauchvoucher nicht erstattet. In bestimmten Fällen machen wir davon aber eine Ausnahme. Allerdings benötigen wir dazu das Tauchvoucher im Original. Für jeden Voucher erheben wir dann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Büro. |
| Antwort: Sollten Sie Ihre Reise stornieren müssen setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Sollten Sie den Zeitpunkt Ihrer Stornierung fahrlässig verzögern, kann der Anspruch auf Leistugen aus einer Reiserücktrittskostenversicherung erlöschen. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Büro. |
| Antwort: Die Stornokosten richten sich nach der Art der Reise und nach dem Zeitpunkt der Stornierung. In der Regel gelten hier unsere AGBs. Unsere allgemeinen Stornobedingungen sind: Die Stornogebühren werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet und gemäß § 651i Abs. 3 BGB wie folgt für jeden Reisegast pauschaliert: bei Flugpauschalreisen: bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % bis 6. Tag vor Reiseantritt 70 % ab 5. Tag vor Reiseantritt 90 % am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises bei Tauchsafaris: bis 60. Tag vor Reiseantritt 20 % bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 29. Tag vor Reiseantritt 90 % am Abreisetag oder bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises. Bei Tauchsafaris, Gruppenreisen und individuell ausgearbeiteten Reiseprogrammen können abweichende Regelungen gelten. Stand: Januar 2009 |
| Antwort: In den meisten Ländern wird eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung von einem Arzt verlangt, die nicht älter als ein Jahr sein sollte. Diese dient Ihrer eigenen Sicherheit. Es kann durchaus vorkommen, dass Sie trotz gebuchtem Tauchpaket nicht zum Tauchbetrieb zugelassen werden, wenn diese Bescheinigung nicht vorliegt. Für die Ausstellung einer Tauchtauglichkeitsbescheinigung setzen Sie sich bitte mit Ihrem Hausarzt in Verbindung. Hier können Sie das Formular zum Ausfüllen für Ihren Arzt herunterladen. |
| Antwort: Tauchsafaris finden meist in abgelegenen Gebieten der Welt statt. Auf den meisten Schiffen gibt es keine Ersatzausrüstung und je nach Größe des Schiffes muß man auch auf andere Annehmlichkeiten verzichten. Damit ein gerissenes Flossenband den Traumurlaub nicht frühzeitig beendet sollten Sie richtig vorbereitet sein.
Das sollten Sie mitnehmen auf eine Tauchsafari: - Eigene gewartete Komplettausrüstung - Tauchcomputer (Pflicht in vielen Gebieten) - Tauchlampe für Nachttauchgänge - Bleigurt (wenn nicht im Jacket integriert) - Strömungsboje - Ersatz Masken- und Flossenband - Ersatz O-Ringe, Travelkit für 1. und 2. Stufe - Silikonfett - Ohrenschützer für nach dem Tauchgang - Kleine Taschenlampe für Nachts - Winddichte und regenfeste Jacke - Ohrentropfen zum Spülen der Ohren nach dem Tauchgang (Mischung aus Alkohol und Essig in Apotheken erhältlich) - Persönlich benötigte Medikamente - Sonnenbrille, Sonnenschutz - Bargeld (US$ oder €) Das können Sie mitnehmen: - Medikament gegen Seekrankheit (Coccolus C30, Rodavan) in Apotheken erhältlich - Kleinen Schlafsack falls Sie an Bord schlafen möchten - Großes Handtuch
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| Antwort: In unseren Reisebeschreibungen finden Sie für jedes Reiseziel eine Klimatabelle mit den jeweiligen Wassertemperaturen.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick welche Anzüge man üblicherweise bei welchen Wassertemperaturen benötigt:
Individuell kann die Kälteempfindlichkeit variieren und die Anzugwahl muss dementsprechend angepasst werden. Ein kleiner Tip für "Frostbeulen": Über den Kopf verliert der Körper am meisten Wärme. Eine Kopfhaube wirkt daher wie ein dickerer Anzug! |
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Indonesien |
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Nabucco Island Resort Traumurlaub-Special! 13 Nächte / DZ / Transfer / Halbpension / Flug mit Singapore Airlines. Gültig bestimmte Abflüge im August 2013. Jetzt ab 2299 EUR |
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Nabucco´s Nunukan Island Resort Traumurlaub-Special! 13 Nächte / DZ / Transfer / Halbpension / Flug mit Singapore Airlines. Gültig bestimmte Abflüge im Juli 2013. Jetzt ab 2299 EUR |
Gozo |
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Grand Hotel**** Messeangebot - Traumhaftes Gozo! Höhlentauchen, wunderschöne Landschaft und historische Feste! 1 Woche im DZ mit Frühstück inkl. Flug / Transfer. Zu bestimmten Terminen im Juni 2013. Jetzt ab 398 EUR |
Philippinen |
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Malapascua Exotic Island & Beach Resort Special - zu den Fuchshaien vor Malapascua! 14 Nächte / Deluxe Doppelzimmer / Frühstück / Flug mit Cathay Pacific und Transfer. Bestimmte Termine im Oktober 2013. Jetzt ab 1889 EUR |
Oman |
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Nabucco`s Al Sawadi Beach Resort Special: Oman Tauchreise!!! 7 Nächte inkl. Flug, Transfer, Doppelzimmer, Halbpension. Visum vor Ort ca. 5 OMR. Gültig für bestimmte Termine im Juni 13! Jetzt ab 969 EUR |
Ägypten |
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Mövenpick Resort El Quseir***** Special! Das ökologischste Hausriff im Roten Meer! Eine Woche inkl. Flug / Transfer im DZ / HP. Im Juli 2013 zu bestimmten Terminen! Jetzt ab 666 EUR |
Oman |
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MV Saman Explorer Top Angebot für DAS Abenteuer zu den Damaniyat Islands! 1 Woche Tauchsafari / Doppelkabine / Vollpension, Kaffee, Tee, Wasser / täglich 3-4 Tauchgänge / 1 Nacht im Doppelzimmer Nabucc´s Al Sawadi Beach Resort mit Halbpension / inklusive Flug. Gültig für Termine im August & September 2013! Jetzt ab 1894 EUR |
Philippinen |
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Apo Reef Club Apo Reef - Tauchreisespecial!! Philippinischer Traumurlaub inklusive Flug mit Cathay Pacific, Stopvernacht, Inlandsflug, Transfer und Unterbringung im Twinbungalow inklusive Halbpension. Gültig für bestimmte Termine im Februar 2013! Jetzt ab 1699 EUR |
Ägypten |
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M/Y Seven Seas***** Topangebote für DIE Luxus Tauchsafari in Ägypten! Inkl. Vollpension und 3-4 Tauchgängen, zzgl. Tauchgebühren! Gültig für bestimmte Termine im Juli & August 2013! Jetzt ab 999 EUR |
Indonesien |
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Nabucco´s Cape Paperu Resort Tauchreisen Special! Traumurlaub wo der Pfeffer wächst: 14 Nächte im Doppelzimmer Gartenblick / VP / Flüge mit Singapore Airlines und Inlandsflug / Transfers. Für bestimmte Termine im September 2013. Jetzt ab 2499 EUR |
Malediven |
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Chaaya Reef Ellaidhoo ***+ Special Malediven! Die Taucherinsel im Ari Atoll! 13 Nächte inklusive Flug , Transfer, DZ Superior, Halbpension. Gültig für bestimmte Termine im juli 2013. Jetzt ab 1545 EUR |
Ägypten |
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Swiss Inn Resort**** Tauchreisen Special! Tauchen im Blue Hole und im Canyon! 1 Woche inkl. Transfer im DZ / HP / Flug. Im Juli 2013 zu bestimmten Terminen. Jetzt ab 669 EUR |
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Three Corners Fayrouz Plaza**** Special! 7 Nächte im Doppelzimmer mit All Inclusive / Transfer / Flug. Ausgewählte Termine im Juli 2013! Jetzt ab 552 EUR |
Indonesien |
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Siddhartha Dive Resort & Spa SPECIAL - Götterinsel Bali und Luxus Tauchresort! 13 Nächte / Superior Doppelbungalow / Transfer / Frühstück / Flug mit Qatar Airways. Gültig für bestimmte Abflüge im September 2013. Jetzt ab 1799 EUR |
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Bastianos Bunaken Dive Resort Special: Traumhafter Urlaub im Bunaken Nationalpark! 14 Übernachtungen im Hillside Doppelzimmer mit Transfer/Vollpension/Flug mit Singapore Airlines. Gültig für bestimmte Abflüge im Oktober 2013. Jetzt ab 1589 EUR |
Jordanien |
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Marina Plaza Hotel**** Jordanien - Tauchen und Kultur! Inklusive Flug mit Turkish Airlines, Transfers, 8 Nächte im Doppelzimmer mit Frühstück, zzgl. Visum - zu bestimmten Terminen im Oktober 2013. Jetzt ab 899 EUR |
Spanien / Kanaren |
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Ägypten |
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Oman |
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Jordanien |
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